Hallo, an sich muss ich sagen, dass das doch ein ganz hübsches Video aus einer ungewöhnlichen Perspektive ist. Es ist doch sicherlich mit einem Quadrocopter aufgenommen worden. Doch ehe jeder losrennt und sich solch ein Flugobjekt besorgt sollte man sich vor Augen halten, dass der Betrieb eines solche nur mit gültiger Haftpflichtversicherung für Modellflugzeuge in Deutschland gestattet ist. Eine normale Haftpflicht reicht normalerweise nicht. Des Weiteren ist Betrieb nur auf dem Privatgrundstück, Modellflugplätzen mit Genehmigung des Modellflugvereins oder auf anderen Privatgrundstücken mit schriftlicher Genehmigung des Grundstückbesitzers erlaubt. Der wie im Bild zu sehende Überflug von Personen ist definitiv verboten, denn es gab in den vergangenen Jahren in Deutschland schon Tote durch abstürzende Modellflugzeuge. Mein Sohn war in den letzten Jahren im Modellflug aktiv und musste sich auch mit der Problematik auseinandersetzen. MfG Sven