nebenbei beim Fußball (ist nicht so aufreibend) die heutigen Sichtungen.
Durch Zufall, nach dem Motto: "Fährst du halt mal zum Bahnhof", habe ich diese Aktion gsichtet. Weitere Bilder (Brücke Greizer Straße, 232 675 und Press 140 038) folgen im anderen Beitrag.
Ein-Licht-Spitzensignal beim Rückwärtsfahren auf dem Gütergleis. Warum die drei weißen Lichter weiter oben aus waren, kann ich nicht nach vollziehen. Mit den beiden roten Lichter sind es eigentlich die Beleuchtung eines Schienenfahrzeuges. Es leuchtet aber nur das untere Licht, sozusagen der Rückfahrscheinwerfer des LKW bei Straßenfahrt.
Seitliche Ansicht, beim Warten auf Rangierfahrt-Freigabe am Signal.
Bei der Ansicht von "hinten", im Nachschuß, kein Schlußlicht zu sehen. Es fehlt übrigens die rechte Schlußignalleuchte!!!
Mal ein Bild von oben, von der Fußgängerbrücke, beim Befahren des ehemaligen BW-Gleises
Zitat von bahnfreund im Beitrag #1 Es fehlt übrigens die rechte Schlußignalleuchte!!!
Du meinst sicher ein Zeichen der Schlusssignals (Zg 2). Das braucht der Unimog als Nebenfahrzeug auch nicht. Ausserdem ist rechts(hinten) eine Leuchte vorhanden, links(hinten) befindet sich keine am Unimog. Und ein Spitzensignal führt eine Rangierfahrt in der Regel ebenfalls nicht, zumindest nicht am Tag. Zum Glück ist längst nicht alles falsch, was unser bahnfreund einfach nur nicht kennt....
Hallo und Guten Abend, danke für die umfassende Antwort . Man kann ja mal fragen, wenn einem dies aufgefallen ist. Hier noch einmal der Grund meiner Frage: Zg 1 und Zg 2 am Fahrzeug sind beiderseits vorhanden. Ok. Die Erklärung, dass bei Rangierfahrten diese nicht genutzt werden ist akzeptabel, aber der weitere Kommentar ist unter der Gürtellinie! Bei der Rückfahrt aus dem BW-Bereich war übrigens dann vorn keine Leuchte an.
Im Übrigen lege ich Dir einmal einen Elektro-Bauschaltplan im Format DIN A 1 vor und dann erklärst Du mir mal etwas daraus! Sicher wird XYZ einfach nichts darauf erkennen. Jeder in seinem Fach.
Ich dachte, Zweiwegefahrzeuge müssen auf Schienen auch die Signale der Eisenbahn haben, auf der Straße gelten die anderen Lichter. Warum müssen denn dann die RS 1 der VBG für den Einsatz in die Innenstadt von Zwickau um- oder nachgerüstet werden?
Zitat von bahnfreund im Beitrag #3 Ich dachte, Zweiwegefahrzeuge müssen auf Schienen auch die Signale der Eisenbahn haben, auf der Straße gelten die anderen Lichter. Warum müssen denn dann die RS 1 der VBG für den Einsatz in die Innenstadt von Zwickau um- oder nachgerüstet werden?
Erstens haben RS 1 nix mit Zweiwegefahrzeugen zu tun. Zweitens müssen RS 1 u.a. gem BOStrab und StVO auch beim Abbiegen blinken, was bei der Eisenbahn eher unüblich ist, genauso wie Klingeln und Bremslichter...