Nein, es soll wohl eine Charterfahrt sein. Unsere Jungs der Redaktion wurden auf öffentlichem Gelände angeraunzt, was ihnen einfalle, etwas zu fotografieren, wofür die Herrschaften Geld zahlten. Dialekt - "westlich"...mehr möchte ich dazu nicht sagen.
Na das ist doch mal n sauberes Bildchen, Uwe!!! Mit VW´s drauf wärs dann aber n schmutziger Scherz... ;-))))))) Sch... die Wand an, Epoche V xxx macht doch grad mit solchen Gegensätzen Spaß! Mal sehen was da noch so kommt!
Gruß Andre
TATRA ALIVE IN SUMMIT TOWN PLAUEN ;-)))
Danke für Ihre Aufmerksamkeit- thanks for your attention!
Klar ist es für die zahlenden Fotografen zum K*****, wenn nicht zahlende Personen fotografieren, aber man sollte auch mal eins bedenken: An der Lok steht nicht, dass es sich um eine bezahlte Fahrt handelt und da auch nicht jeder von solch einer Aktion Kenntniss hat (logischerweise), sollten die Zahler die ganze Sache trotzdem freundlich und den anderen Fotografen gegenüber respektvoll erklären, wie es sich verhält. Wie viele von uns haben die Kamera im Kofferraum, fahren zufällig an der Lok vorbei, denken sich "Oh toll - die 86er - also schnell anhalten und knipsen", ohne zu wissen, dass man für die Fahrt zahlen musste. Wenn die zahlenden Fotografen in solch einer Situation mehr Freundlichkeit erweisen würden, würde vieles einfacher und ich denke auch das Verständnis der Außenstehenden deutlich größer.
mich würde mal interessieren ob die Bezahlfotografen auch einen Fahrschein lösen wenn sie einen RE oder einen anderen Zug im Regelverkehr fotografieren? Ich bin mir sicher das sie keinen Gültigen Fahrausweis haben. Was draußen rum, fährt führt draußen rum. Somit kann das jeder fotografieren es gilt die Panoramafreiheit. Und nicht deren Meinung. Ich muss meinen Vorschreiben da zustimmen. Gleiches Recht für alle. Ich finde im Gegenteil sollten die sich freuen wenn sich Leute für sowas interessieren. gruß 5d49
Korrekt. Es gibt keinerlei rechtliche Grundlage Personen auf öffentlichem Gelände das Fotografieren zu verbieten. Da müsste man schon glaubhaft den Nachweis erbringen, dass sich jemand illegal gezielt an einer solchen Veranstaltung eingeschlichen hat. Das ist schon möglich, wenn die Person mehrmals am Tag, augenscheinlich nur zum Zweck des gezielten Fotografierens auch an normalerweise nicht dem öffentlich nutzbaren Raum zugehörigen Gelände auftaucht (also nicht auf der Straße, Fussweg etc). Wenn man aber dort in Aue auf dem Bahnsteig steht oder auch sonst gerade mit dem Auto vorbeifährt und die Kamera dabei hat und ein Foto schießt, gibt es keinerlei Veranlassung jemanden deswegen unflätig anzugehen. Dann muss man solche Fahrten halt auf abgesperrtem Gelände machen, wenn man damit nicht leben kann (frage mich nur, wo das dann sein soll....). Mir ist sowas als Fotograf reichlich egal - wenn es mir das Geld wert ist, für ein paar Bilder 250€ oder mehr hinzulegen, dann mach ich das halt für mich und es ist ok. Völlig egal ob da jemand auch mal mit paar Fotos macht, der nix dafür bezahlt hat. Da sollte man einfach drüber stehn.