Wurde nur eine Teilstrecke befahren, oder wurde in Michaelstein umgesetzt? Ich frage auch deswegen, weil anhand der Sichtungen über Jahrzehnte hinweg immer der Eindruck entstanden ist, im Güterverkehr müsse mit „Sandwich-Traktion“, also mit Schiebelok gefahren werden.
es wurde nur das Teilstück bis Blankenburg befahren. Soweit ich weiß ist bei früheren Sonder- und Fotofahrten bis Michaelstein auch keine Schiebelok am Zug gewesen.
am 3. u. 4. Juni 2017 fuhr die Bergkönigin je eine SoFa von Blankenburg(Harz) nach Rübeland . Einen Tag bin ich mitgefahren, den anderen stand ich in Michaelstein. 95 027 hat das problemlos ohne Schiebelok hinbekommen und somit in Michaelstein Kopf machen müssen.
Danke Euch. Meine Frage bezog sich allerdings speziell auf Güterzüge. Denn die Reisezüge auf der Strecke fuhren ja m.W. meistens ohne Schiebelok, und zu DR-Zeiten und kurz danach auch ohne Steuerwagen.
Zitat von Andreas M. im Beitrag #5Danke Euch. Meine Frage bezog sich allerdings speziell auf Güterzüge. Denn die Reisezüge auf der Strecke fuhren ja ohnehin m.W. meistens ohne Schiebelok, und zu DR-Zeiten und kurz danach auch ohne Steuerwagen. https://de-academic.com/pictures/dewiki/...__Oct_1995_.jpg
Also, um nochmal deutlicher zu machen, was ich meinte: Die Steigung der Rübelandbahn ist ja schon beträchtlich, und es gab mal Gerüchte, daß die Schiebelok bei Güterzügen angeblich nicht nur wegen der Zuglast und wegen der Spitzkehre, sondern auch zur Sicherheit aus bremstechnischen Gründen üblich wäre. In dem oben im Thread verlinkten Infrastruktur-Dokument konnte ich dazu aber nichts finden. Vielleicht ist an dem Gerücht also nichts dran? Um die Reisezüge ging es mir weniger, denn die fuhren ja m.W. schon zu DR-Zeiten (fast) immer ohne Schiebelok.
Aktuell gibt es bei DSO übrigens wieder einen Beitrag zur Rübelandbahn (siehe dazu letzte beide Fotos), wo man sehr gut die starke Steigung unmittelbar vor und nach der Spitzkehre erkennt:
in der Steilstreckenvorschrift der Rübelandbahn, von der Fels Netz GmbH, müsstest du hierzu etwas finden. Vorschrift ist im Netz. Hab jetzt hierzu aber nicht reingeschaut.
in der Steilstreckenvorschrift der Rübelandbahn, von der Fels Netz GmbH, müsstest du hierzu etwas finden. Vorschrift ist im Netz. Hab jetzt hierzu aber nicht reingeschaut.
Das Dokument, was ich gefunden habe, ist weiter oben verlinkt gewesen. Da konnte ich aber nichts finden, daß die Schiebelok bei Güterzügen Pflicht wäre. Möglicherweise also wirklich nur ein falsches Gerücht, das allein daraus entstand, daß man Güterzüge - im Gegensatz zu Reisezügen - praktisch nie ohne Schiebelok auf Fotos sah und sieht.
EuroDual ist lt. Vorschrift, Stand 12/2018 überhaupt nicht auf der Steilstrecke zugelassen, bzw. in der Anl. 3 aufgeführt. Deswegen ggf. nur im Sandwichbetrieb. Siehe hieruz auch Pkt.9 der Vorschrift, Stellung Tfz im Zugverband.
Zitat von Bw Adorf im Beitrag #9EuroDual ist lt. Vorschrift, Stand 12/2018 überhaupt nicht auf der Steilstrecke zugelassen, bzw. in der Anl. 3 aufgeführt. Deswegen ggf. nur im Sandwichbetrieb. Siehe hieruz auch Pkt.9 der Vorschrift, Stellung Tfz im Zugverband.
Was die EuroDual angeht, so wurde diese erst ab dem Jahr 2019 an die HVLE ausgeliefert. Sie dürfte daher gemäß 3.(9) unterwegs sein. Zitat: „Für Triebfahrzeugbaureihen, die nicht im Anhang 3 benannt sind, muss die Eignung für den Steilstreckeneinsatz gem. § 35 (5) EBO nachgewiesen und genehmigt werden.“ Steilstreckenzulassung hat sie jedenfalls laut meinem Kenntnisstand.
Die Heizung des Zuges erfolgte klimaneutral auf Solarbasis durch die Fenster der Waggons. Dadurch konnte auf die ZEV verzichtet werden, welche der Tiger ja m.W. nicht bieten kann.
Dem Vernehmen nach gab es Anfang November 2024 erneut Tiger-Einsatz auf der Rübelandbahn. Statt der zwei sonst dort üblichen 185er waren zwei Tiger für den Güterverkehr eingeteilt, und zwar je ein echter und ein aufgeklebter. Hier ist das ungleiche Pärchen Lz bei der Fahrt ins Werk Rübeland zu sehen: