Am Freitag hatte ich die Aufgabe, ein paar Museumsfahrzeuge vom TEV Weimar nach Wittenberge zur Jubiläumsfeier 135 Jahre Werk Wittenberge zu überführen.
Überführt wurden 120 198, 229 188, E 04 11 und E 44 507, wobei ich der Dieseltraktion mehr Aufmerksamkeit schenkte :-D
Da haste ja wieder ne tolle Fuhre gehabt! Und was besonderes ist mir auch noch aufgefallen und zwar an dem Kesselwagen auf´m ersten und zweiten Bild: seit wann haben denn Güterzüge in Deutschland eine Zugschlußbeleuchtung? Oder ist das ein ausländischer Wagen mit dem dort üblichen Zugschluß?
Zitat von Steffen_RudiHallo Micha,wieso hast du mal die BR 120 und später die BR 229 am Haken???.Hast du eventuell die 120er solo vorm Ankuppeln fotografiert?Gruß Steffen.
Die ersten drei Fotos sind von der Hinfahrt und das letzte Foto ist von der Rücktour...
Zitat von 38 1182...das letzte Bild enstand in Köthen falls ich mich nicht irre?!
Richtig :-)
Zitat von vogtländer...was besonderes ist mir auch noch aufgefallen und zwar an dem Kesselwagen auf´m ersten und zweiten Bild: seit wann haben denn Güterzüge in Deutschland eine Zugschlußbeleuchtung? Oder ist das ein ausländischer Wagen mit dem dort üblichen Zugschluß?
Ich denke mal der Zug kam oder ging ins Ausland und da ist das irgendwie geregelt mit den Zugschlussen (oder Zugschlüssen?)
Hallo Eigentlich ist der LED-Zugschluß,und um einen solchen handelt es sich, auf DB Gleisen nicht zugelassen, zumindest nicht so Tief im Hinterland. Aber dies ist mal wieder der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Selbst ein VW Zug von Braunschweig kam schon mit so einem Schluß. Genauso Züge aus dem Großraum Rosenheim b.z.w. von der ÖBB es schon mit ÖBB-Schlußkellen bis tief nach Sachsen geschafft haben. Zum LED-Zugschluß bleibt noch zu sagen, bei Tag und Nacht optimal zu erkennen, und beim Stand der Batterietechnik dürfte es auch relative lange Intervalle des wiederaufladen möglich sein. MfG Jens.
Zitat von fdldzwAber dies ist mal wieder der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Selbst ein VW-Zug von Braunschweig kam schon mit so einem Schluss. Genauso Züge aus dem Großraum Rosenheim bzw. von der ÖBB haben es schon mit ÖBB-Schlusskellen bis tief nach Sachsen geschafft.
Die DB-Theorie sieht aber auch den Fall vor, dass Züge vom/ins Ausland ohne Unterwegsbehandlung (Lokwechsel zählt nicht[?]) den ausländischen Zugschluss, mit der 301-Bestimmung immer 2 gleiche Zeichen zu verwenden, auch in Deutschland führen dürfen. So kann der Zugschluss aus Krems/Österreich ganz legitim nach Großkorbetha (und von dort wieder zurück) fahren...
Zitat von VT 22Die DB-Theorie sieht aber auch den Fall vor, dass Züge vom/ins Ausland ohne Unterwegsbehandlung (Lokwechsel zählt nicht[?]) den ausländischen Zugschluss, mit der 301-Bestimmung immer 2 gleiche Zeichen zu verwenden, auch in Deutschland führen dürfen. So kann der Zugschluss aus Krems/Österreich ganz legitim nach Großkorbetha (und von dort wieder zurück) fahren...
Sicher? Wurden die Bestimmungen geändert? Denn soweit mir bekannt, gibt es in Deutschland festgelegte strecken, bis wohin der ÖBB-Zugschluß verwendet werden darf und da gehört LGC mit Sicherheit nicht dazu. In Hirschaid wurde letztens ein Güterzug gestellt, weil er den ÖBB-Zugschluß noch drauf hatte.
Nein, nicht sicher. Deswegen oben auch schon das "?". Ich weiß auch nicht genau, wo das festlegt wurde. Nehme mal an irgendeine BW-C (wo das "erster Zugänderungsbahnhof im DB-Gebiet" oder so von den Mitarbeitern unterschiedlich interpretiert wurde)? Bei mir verblassen die güterzugspezifischen Kenntnisse langsam... Und Erinnerungen, das ist auch wieder so 'ne Sache... ;-(
Meines Wissens ist das in den Örilis geregelt. Von Österreich her ist zum Beispiel spätestens in Nürnberg Schluß mit den ÖBB-Zugschlußsignalen. Und wenn der Zug in NROB nach Norden auf die Dieselschiene abbiegt, ist ganz sicher da schon offizieller Schluß für ÖBB-Schlußsignale. Was nicht heißt, daß doch mal ab und an ein solches Zugschlußsignal "durchrutscht", weil es ja auf vielen Strecken gar keine Fdl mehr gibt, die den Zugschluß durch Sichtprüfung kontrollieren.
Wie gesagt, ich bilde mir ein, es gäbe dazu eine ältere Weisung. Müsste mal ein berechtigter Mitarbeiter in 'ner Meldestelle den Ordner wälzen . Kann sein, dass das inzwischen auch in den jeweiligen ÖRil steht. Oder ich frag bei Gelegenheit mal einen meiner ehem. Ausbilder, sieht man ja ab und zu mal...
Hallo zusammen, hier ist mal ein Auszug aus dem z.Zt. gültigen Signalbuch, die Schlußsignale betreffend.
Signalbuch (301.1101) (gültig ab 14.12.2008)
3 Signal Zg 2 – Schlusssignal (1) Kennzeichnung des Zugschlusses. (2) Tageszeichen: Am letzten Fahrzeug eine rot-weiße oder rot-gelbe Tafel oder zwei rot-weiße oder rot-gelbe Tafeln oder das Nachtzeichen des Signals.
Nachtzeichen: Am letzten Fahrzeug ein rotes Licht oder zwei rote Lichter oder eine rückstrahlende Tafel des Tageszeichens oder zwei rückstrahlende Tafeln des Tageszeichens. Das Nachtzeichen mit rotem Licht darf blinken.
(3) Das Schlusssignal braucht nur von hinten sichtbar zu sein. (4) Bei Verwendung von zwei Zeichen müssen diese in gleicher Höhe stehen. Bei Verwendung von zwei Zeichen sind stets zwei gleiche Zeichen zu verwenden. (5) Die beim Tageszeichen abgebildeten Zeichen sind auf allen Strecken zugelassen. Hiervon abweichende Zeichen sind in den Örtlichen Richtlinien zur Ril 408. 01 – 09 bekannt gegeben. (6) Wenn ein elektrisches Schlusssignal eingeschaltet werden kann, dürfen andere Zeichen nicht verwendet werden. (7) Der Infrastrukturunternehmer bestimmt, auf welchen Strecken die Züge rote Lichter als Nachtzeichen führen müssen. Bei der DB Netz AG sind in den Örtlichen Richtlinien zur Ril 408.01 – 09 die betreffenden Strecken bekannt gegeben. (8) Eine Tafel oder ein Licht dürfen führen a) Güterzüge, jedoch nicht auf den Strecken der Eisenbahnen des Bundes, b) Lokomotivzüge (auch einzeln fahrende Lokomotiven), c) die Lokomotive am Schluss eines nachgeschobenen Zuges, d) Arbeitszüge, e) andere Züge, wenn es der Infrastrukturunternehmer bestimmt hat, f) Nebenfahrzeuge. Das Signal ist an der Rückseite des letzten Fahrzeugs möglichst rechts anzubringen. Bei der DB Netz AG ist die Bestimmung nach e) in den Örtlichen Richtlinien zur Ril 408.01 – 09 bekannt gegeben. (9) Auf Strecken mit Tunneln sind die Nachtzeichen auch bei Tage zu führen, wenn es der Infrastrukturunternehmer bestimmt. Bei der DB Netz AG ist die Bestimmung in den Örtlichen Richtlinien zur Ril 408.01 – 09 bekannt gegeben. (10) Bei nachgeschobenen Zügen trägt das letzte Fahrzeug vor dem Schiebetriebfahrzeug das Schlusssignal, wenn das Schiebetriebfahrzeug nicht mit dem Zug gekuppelt ist. Das nicht mit dem Zug gekuppelte Schiebetriebfahrzeug selbst – bei zweien das hintere – trägt auch das Schlusssignal.
Wie man sehen kann, ist (fast) alles möglich. Gruß Harald
Zitat von Harald (5) Die beim Tageszeichen abgebildeten Zeichen sind auf allen Strecken zugelassen. Hiervon abweichende Zeichen sind in den Örtlichen Richtlinien zur Ril 408. 01 – 09 bekannt gegeben.
Und genau das ist die interessante Passage und sagt, daß man in die örtlichen Richtlinien hineinschauen muß, wie das mit ÖBB-Schluß-Signalen geregelt ist.
So, ich habe gestern mal ein wenig in den ÖRil-Zp Süd geblättert: Die ÖBB-Zugschlussscheiben sind in Ostbayern (wie "Cargonaut" bereits sagte) nur auf Passau - Regensburg - Nürnberg zulässig. In den ÖRil MaB ist dazu nichts enthalten. Woher weiß also der Rangierer (Rb/Zv/Zab), welchen Zugschluss er anbringen darf bzw. wann er diesen tauschen muss?
Ebenso wundert es mich, dass bei Regensburg - Ingolstadt nichts zur Zulässigkeit der ÖBB-Scheiben in den ÖRil enthalten ist, denn die Audi-Züge Ingolstadt-Nord <-> Györ fahren eigentlich alle mit den ÖBB-Zugschlussscheiben. Und soweit ich mich erinnere, war/ist das auch legitim so. Auf der Strecke (MIH - NRH) gibt's ja ausschließlich örtlich besetzte Stellwerke.