Im Sommer 1987 wollte ich nochmal vormittags den Nahgüterzug Schlettau-Annaberg auflauern . Er war stets recht kurz - so 2 oder 3 Güterwagen . Da müßte locker als Seitenschuss der komplette Zug aufs Bild passen-so mein Kalkül . Aber- Oh - Schreck ! Was ist das ? Keine Fracht . Die Lok fuhr trozdem , weil sie im Annaberger Lokdepot Ausschlacken und Kohle nachladen mußte . Nachmittags fuhr sie wieder planmäßig auf der Crottendorfer Schiene .----------------------------------
Wie meinst Du das jetzt Heiko ? Ironisch oder im Ernst ? Ich habe das EK-Heft leider nicht , da ich seit 90er Jahren keine Bahnliteratur mehr kaufe -mir fehlt der Platz ( Archiv im Keller ist schon voll ) . Meinst Du daß das Foto "ausgeborgt" wurde ? Ich habe gemerkt , daß Reichsbahnfotos einfach ohne zu Fragen genommen werden und woanders veröffentlicht . Von meinen Kumpel haben Eisenbahnfans historische Reichsbahn-Fotos aus dem Netz genommen , Papierabzüge hergestellt und bei e-Bay mit Erfolg verkauft . Also sich auf Kosten anderer Fotografen berreichert . Dagegen kann man sich nicht wehren . Es passiert immerwieder . Ich bin aber für jeden Tip dankbar , wenn die (meine) Fotos woanders auftauchen , evtl. unter anderen Namen .
Nein, nein. Er meinte nur, dass ein Foto dieser Güterzugleistung gerade in einem aktuell erschienenen Heft eines süddeutschen Verlages zu sehen ist. Nur wenige Meter entfernt, aber aus wesentlich frontalerer Perspektive und mit Anhängseln.
Derartig etablierte Verlage können es sich nicht erlauben (bzw. sollten es auch nicht nötig haben) einfach Bilder aus dem Netz zu klauen. Gegen so etwas sollte man auch sofort rechtlich vorgehen, es gibt da juristisch durchaus genug Mittel um so etwas zu unterbinden.
Es gibt ein Urheberrecht an Fotos, d.h. sogar 60 Jahre! nach Tod steht das Veröffentlichungsrecht den Verstorbenen bzw. Erben zu. Jetzt kommt aber das größte: Wertvolle Zeitdokumente (Fotos u.a.)enteckte ich im Sperrmüll, Wer ist nun der Urheber? Dies zum Überlegen!? Viele3 Grüße Volker
In solch einen Fall ist es sicher fair , wenn man schreibt : " unbekannter Bildautor , Dachbodenfund / Sperrmüllfund " ...oä. Solche "Glücksstunden" gibt es hin und wieder . Ich fand einmal im Müll ( Haushaltauflösung ) weggeworfene Fotos von schmalsp.Feldeisenbahnen an der Ostfront ( zweite Weltkrieg ) .
Zitat von Volker Jacobi im Beitrag #6Es gibt ein Urheberrecht an Fotos, d.h. sogar 60 Jahre! nach Tod steht das Veröffentlichungsrecht den Verstorbenen bzw. Erben zu. Jetzt kommt aber das größte: Wertvolle Zeitdokumente (Fotos u.a.)enteckte ich im Sperrmüll, Wer ist nun der Urheber? Dies zum Überlegen!? Viele3 Grüße Volker
Hallo Volker
Sperrmüll ist, wenn es bei einer angekündigten Sammelaktionen auf der Straße zur Abholung deponiert wurde, nicht gemeinfrei, egal was es ist. Vom Sofa bis zu alten Latschen, vom Dia bis zum benutzten Gummi . ;-) Sperrmüll geht somit in den Besitz der Kommune über.
Also u.a. ein geschaffenes Werk im Sinne des Urheber und Verlagsrecht (UrhR), dass auf der Gasse liegt: "Kommune xyz"