ich stimme dem Fahrgast vollkommen zu. Es ist sicher entscheidend, welchen Ton man wählt. Diese Erfahrung habe ich auch schon gemacht, damals am abgestellten Kesselwagen, der in Herlasgrün entgleist ist. Ich konnte mit den Beamten reden, sie haben meine Fotos kontrolliert, dass ich nicht im Gleis war udn damit hat sichs erledigt. Die Situation hier finde ich Diskussionswürdig, da zwar dort Bahngelände ist, aber auch Bahnfremde Firmen ihren Sitz dort haben. Es ist doch entscheidend, ob man sich und andere in Gefahr gebracht hat (dazu zählt auch das erschrecken des Tf). Ansonsten bin ich durchaus dafür, wenn einer wirklich zu nah an Bahnanlagen steht, dann darf er auch zur Verantwortung gezogen werden. Schließlich müssten gerade wir Bahninteressierten die Lage einschätzen können, immer auch an den Tf denkend, der plötzlich um die Ecke kommt und nicht sofort weiß wie im geschieht. Aber wer auf Signalen o.ä. rumturnt, weiß was er falsch macht, und da kenn ich auch kein Mitleid.
Aber auch die kritirschen Seite muss beleuchtet werden. Wieviele Illegale Überwege gibt es, sei es in Reichenbach, wo oft jemand über alle Gleise rennt. Höhepunkt war hier, als ich beobachtet hab, wie ein Güterzug einfuhr, die Kesselwagen sind durch ihre Trägheit noch hin und her gerollt, als eine Gruppe Jugendliche über die Plattformen, das Gleis auf den Bahnsteig geturnt sind. Der Forhsinn hinten am alten BÜ dient ebenso als Wanderweg. Eine Gruppe Rentner, die sich beim überschreiten der GLeise munter unterhalten, dass es hier schon fast Kinder erwischt hätte. Tolle Vorbilder. Da würde ich öfter mal kontorllieren.
klar, wir haben was falsch gemacht, aber wir mußten die Strafe zahlen, da wir mit unseren Auto auf der Güterstraße standen und nicht weil wir auf der alten Ladestraße Photo's machten. Wie jeder weiß, bin ich immer mit Jannick unterwegs, ich überquere keine Gleise und halte Sicherheitsabstand. In Jocketa hab ich auch schon Jugendliche zurecht gewiesen, weil sie auf der Hauptstrecke Unsinn machten.
Selbst bei Planveranstaltungen standen wir dort mit unseren Autos und der BGS hat uns gesagt, das wir dort stehen dürfen, aber nicht die Gleise überqueren dürfen.
Andreas, das war jetzt nicht speziell auf euch bezogen. Sage ja, in dem Fall find ichs auch übertrieben. Aber man sieht immer wieder die dollsten Dinger, meistens sind aber keine Eisenbahnfans die da gedankenlos rum rennen.
31 Antworten zum Beitrag, fast 850 Zugriffe und viel sachliches zum Thema. Das Interesse um das Betreten der Bahnanlagen und anfertigen von Fotografien ist immer sehr groß und, wie schon erwähnt, diskussionswürdig, egal in welchem Forum. Was mich aber sehr verwundert, daß hier Einigen gar nicht bewußt ist, wie sie sich um Kopf und Kragen schreiben und es noch bildlich belegen. Ihr liefert hier eine Steilvorlage nach der anderen, für die, die Euch dann wieder abkassieren. Wir sind hier und wo anders nicht allein im Forum. In einschlägigen Foren, nicht nur Eisenbahn, wird immer mitgelesen. Kein Wunder, wenn man im Deutschland an gut besuchten Fotostellen auf einmal Rede und Antwort stehen muß.
Ich möchte dies nicht als Kritik an diesem schönen Forum verstanden wissen. Dies liegt mir fern.
Muss mal was zum Thema „blau weiß“ schreiben. Die Kollegen können frei entscheiden ob sie euch abkassieren oder mündlich verwarnen, dass steht innen nach dem Oppurtinitätssprinzip frei. Also wenn ihr nicht gerade 1,5m neben dem Hauptgleis steht wie es so einige auch schon drauf hatten finde ich das nicht besonders toll aber wie ist es im Leben „Immer auf die Kleinen“. Mit freundlichen Grüßen Mario PS: Wenn ich an die Handlungsfreiheit im Ostblock denke, da macht eigentlich jeder was er will und das Zugpersonal einschließlich Lokführer sind schon Schmerzfrei.
Zitat von Bw Freiberg (Sachs) Was mich aber sehr verwundert, daß hier Einigen gar nicht bewußt ist, wie sie sich um Kopf und Kragen schreiben und es noch bildlich belegen.
Damit meinst Du sicher mein Bild vom Hochsitz - aber mach Dir da mal keine Sorgen, ich weiß schon recht gut, was ich wann und wo sagen darf.
Zitat von Bw Freiberg (Sachs)Was mich aber sehr verwundert, daß hier Einigen gar nicht bewußt ist, wie sie sich um Kopf und Kragen schreiben und es noch bildlich belegen.
Damit meinst Du sicher mein Bild vom Hochsitz - aber mach Dir da mal keine Sorgen, ich weiß schon recht gut, was ich wann und wo sagen darf.
Nein. Nicht das mit dem Hochsitz. Du kannst ja über 'Rom' dahin gelangt sein.
Ich hatte u. a. die Aufnahme, zwischen den Gleisen, in/aus Plauen im hiesigen Beitragsbaum bzw. viele anderen Bilder in einschlägigen Foren gemeint. Es wurden ja schon früher Aufnahmen am, im bzw. auf dem Bahndamm, Bahnhof bzw. andere Bahnanlagen gemacht, die noch in Tüten, Alben, Diakästen usw schlummern. Erst das Internet mit seinen Foren hat das schnelle Bilder einstellen lukrativ gemacht, was aber auch negative Begleiterscheinungen mit sich brachte. Wir sind alle sehr unvorsichtig geworden und haben das 'Katze und Maus-Spiel' mit BP oder anderen Sicherheitskräften irgendwie mit selbst zu verantworten.
Na ich glaub soweit gehts dann auch net. So lange du nachts net an der Oberleitung stehst, bist du relativ uninteressant. Find ich aber richtig. Ich kenns von anderen Baustellen. Da werden sogar Kunststoffrohre/schächte geklaut. Bei Kabelverlegungen muss der Wachschutz nachts patroulieren. Bei uns wurden letzte Woche Dachrinnen vom Bürogebäude geklaut. Die spinnen doch.
Zitat von VT 04Also wird jeder von uns bei Sichtung vom "Heli" erstmal Überprüft, auch net schlecht.
Gruß Lars
Der letzte Teil trifft oft aufs Vogtland zu Lars Es sind viele unterwegs(ALLGEMEIN) die einfach Gleise überschreiten ohne das ein Weg vorhanden ist Ich glaube einige in diesem Forum können schon mitreden was Leichenteile usw nach BU betrifft!!! Des mußte net haben Ansonsten geht es in dem Beitrag auch darum das die BP Straftaten verhindern will die neben den Gleisen geschehen
Gruss aus DLFD
-------------------------------------------------- Der eine Tag ,der alles im Leben verändern kann, beginnt jeden Morgen neu.
Zitat von Bw Freiberg (Sachs)Was mich aber sehr verwundert, daß hier Einigen gar nicht bewußt ist, wie sie sich um Kopf und Kragen schreiben und es noch bildlich belegen.
Kennst Du die Lokalitäten in DP nach dem Umbau? Dann wärst Du vielleicht nicht so verwundert. Ich hatte versucht zu erläutern, wie die Situation dort ist. Hier nochmal klarer: Es handelt sich bei DP um einen Bahnhof in Keilform. Wenn man über das weiträumige Brachgelände in den Keil läuft, dann wirkt das, als sei man mittendrin, auch wenn man stets genügend Abstand zum Gleis hält und auf dem Weg dahin keinerlei Gleise oder Bahnanlagen überschreitet. Das betreffende Gelände wurde nämlich komplett geräumt und ist nicht mehr eindeutig als Bahngelände gekennzeichnet. Deshalb sagte ich, daß das wohl eine Ermessensfrage ist, und wollte wissen, wie der Aufenthalt dort zu bewerten ist.
Zur Klarstellung sei nochmals erwähnt, daß betreffende Stelle inzwischen zugewachsen ist. Es ging damals um den laufenden Umbau in DP und man muß da heute auch als Bahninteressierter nicht mehr hin.
Ich muß mich doch mal melden! Bahnanlagen im Sinne der EBo sind alle Anlagen, die zum Betrieb einer Eisenbahn nötig sind. Dazu gehören: Gleise, Ladestraßen, Bahnhöfe, Bahndämme, Einschnitte, Tunnel, Brücken, Umspannwerke usw. Auch wenn dort kein Bahnbetrieb in Form von Lokomotiven oder Zügen zu erkennen ist, kann es trotzdem eine Bahnanlage sein. Ob ja oder nein, wird bestimmt durch das Eisenbahnbundesamt. Dort wird eine Fläche gewidmet, oder zum Schluß wieder als Bahnanlage entwidmet. Kennzeichnungen finden nur dort statt, wo es für Dritte nicht zweifelsfrei erkennbar ist, dass er sich auf Bahnanlagen befindet. Es steht ja an der L-H auch nicht aller 50 Meter ein Hinweisschild. Kleines Beispiel: das alte Bw Reichenbach unterhielt im Göltschtal, an der Greizer Str. Abzweig Reinsdorf eine Pumpstation. Weit und breit kein Gleis - trotzdem Bahnanlage im Sinne der EBO.
Schön ist, dass wir uns hier sachlich über Probleme unterhalten können. Soll ja niemand von uns zu Schaden kommen.
Zitat von Tender08541 Kennzeichnungen finden nur dort statt, wo es für Dritte nicht zweifelsfrei erkennbar ist, dass er sich auf Bahnanlagen befindet. Es steht ja an der L-H auch nicht aller 50 Meter ein Hinweisschild. Kleines Beispiel: das alte Bw Reichenbach unterhielt im Göltschtal, an der Greizer Str. Abzweig Reinsdorf eine Pumpstation. Weit und breit kein Gleis - trotzdem Bahnanlage im Sinne der EBO.
Hallo Tender, dieses Problem hatte ich oben ebenso schon angesprochen, nachdem die Bahnanlage im Sinne der EBO mitunter schon weit vor dem Gefahrenbereich des Gleises beginnen kann, aber nicht zwingend muß.
Zitat von Tender08541 Soll ja niemand von uns zu Schaden kommen.
Um es mal ganz kurz zu formulieren. "Wo viel Licht ist, ist auch viel Schatten."und bei der Bupo überwiegt das Licht. Sicherlich war die Aktion in Plo/U Ermessenssache, zumal bei anderer Gelegenheit auch anders reagiert wurde. Aber wir wissen auch nicht, ob es in der Zwischenzeit eine Situation gab, die ein solches Vorgehen rechtfertigt b.z.w. fordert. Aus der berufsmäßigen Erfahrung heraus muß ich einfach sagen, hab ich mit der Bupo in den letzten Jahren eigentlich keine schlechten Erfahrungen mehr gemacht. Da stellt sich die Lapo(Bepo) schon manchmal schlimm an. Die ganze Thematik Verhalten in Gleisbereich, und da kann man durchaus auch das Bahngelände hinzurechnen, hatten wir ja erst vor kurzen in einem anderen Beitrag. Ich verzichte mal auf einen Kommentar, da die Inhalte und der Grundtenor identisch sind und auch hier anwendbar. Gruß Jens
Was ist jetzt aber, wenn man bei der Eisenbahn arbeitet, egal ob Privat oder DB. Da können die einen doch mal kreuzweise mit ihren 15 Euro, schließlich weiß man doch als Eisenbahner, wie man sich auf Bahngelände zu verhalten hat...
Ist es denn wirklich so schwer, diesen einfachen Gesetzestext zu lesen und zu begreifen. Mir ist auch bekannt, dass die Bestimmungen der EBO jedem Betriebseisenbahner gelehrt werden. So viele können doch da garnicht Kreide holen müssen. Gruß vom Tender
Was ist jetzt aber, wenn man bei der Eisenbahn arbeitet, egal ob Privat oder DB. Da können die einen doch mal kreuzweise mit ihren 15 Euro, schließlich weiß man doch als Eisenbahner, wie man sich auf Bahngelände zu verhalten hat...
Gruß Rico.
Betriebseisenbahner wissen, dass sie sich nur auf dem jeweiligen Bahngelände (nicht öffentlich) nur aufhalten/betreten dürfen, wenn sie dienstlich beauftragt worden dort eine Tätigkeit zu verüben. Punkt aus ende!
Gruß Martin
Wenn bereits der Ansatz falsch ist, so führt strenge Logik unweigerlich zum falschen Ergebnis. Nur Unlogik gibt Dir jetzt noch die Chance, wenigstens zufällig richtig zu liegen.