Wie wäre das zum Beispiel in folgendem Fall: - der Fotograf befindet sich in ausreichendem Abstand zu den Gleisen - man erreichte die Stelle ohne Überschreiten von Gleisen - es gab keine Absperrung - man kam dorthin, ohne an einem Verbotsschild vorbeizulaufen (das stand nämlich viel, viel weiter links)
Könnte man trotzdem belangt werden? Vermutlich ist das auch eine Ermessensfrage, oder?
Wie wäre das zum Beispiel an folgender (mittlerweile allerdings zugewachsener) Stelle: - der Fotograf befindet sich in ausreichendem Abstand zu den Gleisen - man erreichte die Stelle ohne Überschreiten von Gleisen - es gab keine Absperrung - wenn man es geschickt anstellte, kam man dorthin, ohne an einem Verbotsschild vorbeizulaufen (das stand nämlich viel, viel weiter links)
Könnte man trotzdem belangt werden? Vermutlich ist das auch eine Ermessensfrage, oder?
mfg
Andreas M.
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 28 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.ohne amtliche Befugnis eine Bahnanlage oder ein Fahrzeug insoweit betritt oder benutzt, als sie nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dient oder als kein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt,
das reine Betreten der Bahnanlage ohne triftigen Grund reicht insoweit aus. Also auch dein spezifischer Fall.
sehr schöne Bilder. Schön dass ihr die Fuhre erwischt habt. Siehs doch einfach als Spende für nen guten Zweck Aber das Bild ist doch von der Laderampe aus aufgenommen? Damit haste keine Gleise überschritten, und warst ja eigentlich noch auf der Straße, an der auch eine Spedition liegt.
Ich habe meinen "Solidarbeitrag" heute auch am unteren Bahnhof entrichtet. Auch wenn die 3 Herren streng nach dem Gesetz sicher im Recht sind, hätte es vielleicht auch ein freundlicher Hinweis getan (Die 3 Herren waren übrigens in blau, auch von meinen Steuergeldern, gekleidet.) Aber das Ganze lief doch etwas hinterlistig ab. Erst sind sie hinter zum Güterschuppen gefahren, obwohl vorn schon mindestens ein Auto stand. Dort haben sie vermutlich gewartet bis der Zug kam. Netterweise haben sie uns wenigstens fotografieren lassen. Ich habe mich dann noch ein paar Minuten mit Ihnen unterhalten. Unsere Ordnungswidrigkeit begann mit dem Durchfahren des Tores am Eingang. Das Bahngeländeschild ist mittlerweise fast vollständig zugewachsen (würde mich nicht wundern, wenn es morgen freigeschnitten ist). Theoretisch würde das bedeuten, daß man nichtmal zur Fa. Leucht bzw. ACZ fahren darf. Am Tor sind keine Ausnahmen zu erkennen. Da wir die 15 Euro pro Fahrzeug bezahlt haben, hat es vermutlich auch keine Rolle gespielt, daß wir auf der Laderampe standen. Daher ist es künftig wahrscheinlich sinnvoll, Fahrgemeinschaften zur Ladestrasse zu bilden. VW-Bus oder so, macht rund 2 Euro pro Person. Außerdem haben die Herren daraufhingewiesen, welche Gefahren (am Bahnknoten DPU) lauern können. Wir könnten stolpern, uns verletzen,... Mir ist erst da bewußt geworden, welchen Gefahren wir uns mit Befahren der alten Ladestrasse aussetzen. Hab' ich vor lauter Unkraut gar nicht gesehen. Auf jeden Fall sollten sich die Herren der BuPo schonmal die Fahrtage des Elstertalexpresses vormerken. Da werden die Kassen klingeln. Da hab' ich allerdings noch keinen kassieren sehen. Sind dann vielleicht doch ein paar Leute zu viel da.
So, nix für ungut, das mußte mal raus.
Übrigens, um zum Posten 81 zu kommen, überfährt man auch ein Verbotsschild. (Das fällt zwar wahrscheinlich nicht in den Bereich der BuPO, da kein Bahnhgelände, solange man den recht beliebten Wanderweg über die Gleise nicht benutzt.) Was würde das denn kosten? (Bin jetzt zu faul in der St(Z)VO nachzusehen) Das ich schon mal sparen kann.
@ Andreas M.: Nach der heutigen Diskussion am unteren Bahnhof, dürfte dich dort nicht mal ein Hubschrauber absetzen. Das scheint definitiv Bahngelände zu sein und damit bist Du dran. Wobei Ermessensfrage ist es sicher immer. Aber vielleicht hat man auch einen Plan zu erfüllen ?
...Eisenbahnfotografen fotografieren die Eisenbahn(richtig),die wären nicht da ohne Eisenbahn(logisch). Und ohne Eisenbahn bräuchten wir keine BuPo(logisch).Warum können wir nicht vernünftig miteiander leben,wo jeder doch jeden braucht? Guten Abend,Gruß Steffen. P.S.: Ich habe mal einen "Falschfahrer/Geisterfahrer" auf einer BAB gestoppt,indem ich mich vor ihm quergestellt habe.Die eintreffende Polizeistreife hat sich bei mir bedankt,das sie nicht diejenigen sind,die die "Scheiße" von der Piste wegräumen müssen und so sollte es doch eigentlich sein,oder?
Hallo ihr Sünder,eure Bilder waren auf alle Fälle das Geld wert!Ich stand da auch schon öfters mit BP im Rücken aber ohne Andacht! Gut,die machten halt Dienst nach Vorschrift.Trotzdem finde ich das ganze ein bissl übertrieben! Die Idee mit dem Bus kommt gut Gruß Andre
Gruß Andre
TATRA ALIVE IN SUMMIT TOWN PLAUEN ;-)))
Danke für Ihre Aufmerksamkeit- thanks for your attention!
Oh, da hatte ich ja immer Glück gehabt als ich zur Firma Leucht gefahren bin. Aber dort hinten ist auch noch eine Quelle wo mancher auch mal sein Auto putzt, da kann man sicher noch einen Waschplatzzuschlag erheben, weil es keine Ölabscheider gibt, oder wird das Eintrittsgeld für das Gelände dafür gebraucht.
Ich kenn mich da "oben" nicht so aus. Aber die 3 Herren haben auch was von einem Hochsitz erzählt und Auto auf der anderen Seite der Gleise und doch nicht über die Gleise gelaufen oder so ähnlich. Also Obacht da "Oben".
Was soll's, wenn die 15 Euro Griechenland retten, hatte es wenigstens einen Sinn.
In Reuth wüsst ich jetzt keinen Hochsitz. Der einzige mir bekannte, ist der Hochsitz bei Ruppertsgrün. Da gibts auf der anderen Seite noch einen. kommt man aber auch von Christgrün aus ran.
um das Thema nochmal aufzugreifen, ich wurde meinerseits in Plauen ob.Bf schon von den Herren vom Trachtenverein Blau-Weiß, damals wars glaub ich noch in Grün-beige, mit 25 € abkassiert. Das ganze grenzt schon manchmal an moderne Wegelagerei. Die überzähligen "Beamten" sollten besser an anderen Brennpunkten eingesetzt werden und nicht die Steuermittel für Patroulien und Rumstehen auf lehren Bahnhöfen und Nebenanlagen verbraten. Ich denke es liegt schon im Ermessensspielraum der einzelnen BuPo´s, ob ich jemanden gleich abkassieren muss oder es bei einem freundlichen Hinweis belasse, wie mir erst neulich in Weischlitz bei der Einfahrt der 52 8154 passiert. Aber Übereifrige gibs halt überall.
... denn um auf die Laderampe zu kommen, muß man Betriebsgelände betreten und das ist per Schild verboten. Da rettet einen nur ein Konzernausweis, so bei mir vor 1Jahr, als ich ebenfalls von der Rampe einen einfahrenden 642 abgelichtet habe. Die BuPol hat sich damit zufrieden gegeben und mir noch einen schönen Tag gewünscht.
Zitat von Bw Adorfich wurde meinerseits in Plauen ob.Bf schon von den Herren vom Trachtenverein Blau-Weiß, damals wars glaub ich noch in Grün-beige, mit 25 € abkassiert.
Darf ich fragen, wo das war? Nur um daraus zu lernen. Bisher war mein Grundsatz immer: Keine Gleise überschreiten (auch keine vermeintlich stillgelegten) und immer ca. 3m Abstand vom Gleis halten. Aber das scheint bei weitem nicht zu genügen.
Hallo, also ich finde es gut, dass die Bundespolizei so viel unterwegs ist. Da nun mal das Betreten von Bahnanlagen verboten ist, weil es sehr gefährlich ist, sind die Kontrollen richtig und angemessen. Wenn das nun mal Kinder sehen, wie die Erwachsenen durch die Gleise laufen, werden die das bestimmt irgendwann auch mal nachmachen und was ist dann wenn ein Zug kommt.
Hallo! Ich muß V300 voll Recht geben. Jeder Zugbegleiter kontrolliert die Fahrkarten und schreibt,wenn nötig, seine 40er-Tickets. Jeder Tf beachtet die Signale und Geschwindigkeiten. Jeder Bundespolizist arbeitet auch nach Gesetzen.
Wer von den o.g. will jetzt entscheiden, wo er ein Auge zudrücken darf und wo nicht? So schlimm wie es klingt, es gibt in der EBO auch keine Sonderabschnitte für uns Eisenbahn-Fans. ....und geade wir sollten wissen, wie wir uns zu verhalten haben.
Niemand hier hat die Berechtigung und Notwendigkeit der Arbeit der BuPo in Abrede gestellt. Es steht auch außerhalb der Diskussion, dass § 62 Abs. 1 EBO hier eine recht eindeutige Regelung trifft, die auch für Fotografen gilt - übrigens gleichgültig, ob mit oder ohne Konzernausweis. Hier scheint es ja offenbar Unterschiede zu geben?
Wahrscheinlich hat jeder, der häufiger ein Eisenbahnfoto anfertigt, schon einmal den Bereich einer Bahnanlage im Sinne der EBO betreten. Oder möchte jemand den berühmten Stein werfen? Üblicherweise sollten sich Eisenbahnfotografen bei der Ausübung des Hobbys der Gefahren bewußt sein und sich entsprechend verhalten. Ich weiß, dass es da auch weniger rühmliche Ausnahmen gibt.
Gleichwohl scheint die Energie, die man im Vogtland anscheinend verwendet, um Eisenbahnfotografen aus der Nähe von Bahnanlagen zu verjagen, recht erheblich zu sein. Möglicherweise lassen sich Fotografen auch nur einfacher dingfest machen als zum Beispiel Buntmetalldiebe oder Sprayer. Fotografen reisen nicht aus und treten vor allem bei schönem Wetter in Erscheinung, nicht zu unchristlicher Nachtzeit ...
Im Ausgangsfall jedenfalls wäre es mit einer Belehrung sicher auch getan gewesen. Übrigens räumt das Gesetz dem Amtsträger dazu sogar ein Ermessen ein. Auch möchte ich den Beamten sehen, der stets gerade an manch zugewachsener Stelle sofort zweifelsfrei erkennt, wo nun die Bahnanlage im Sinne des § 4 Abs. 1 EBO exakt beginnt und aufhört.
Also Freunde, halten wir uns an die Regeln, und vielleicht kann seitens der lokalen BuPo unserem Hobby bis zu einer gewissen Grenze doch etwas Toleranz entgegengebracht werden. Übrigens macht da der Ton die Musik, die öffentliche Titulierung der Truppe als Trachtenverein fördert das Miteinander sicher nicht.