Genau. Allerdings sind diese Wagen schon des öfteren zweckentfremdet eingesetzt worden. Z.B. in DZW wird ein solcher Wg zum Jauche abpumpen benötigt. Einige Stw hängen nicht an der Abwasserleitung und haben noch "altmodische" Gruben. Allerdings sind die Entsorgungs-LKW größer geworden. Einen W50 konnte man noch auf einen K-Wagen laden. Für die neuen 4x Entsorgungsfahrzeuge benötigt man schon einen solchen Wagen. Nicht unbedingt wegen der Last, aber wegen des einhalten des Sicherheitsabstandes zur Fahrleitung. Gruß Jens
Die Gesetze werden sich glaub ich nicht ändern. Auch mit der Sondergenehmigung glaub ich net. Aber, ich vermute mal die alten Stellwerke haben gar keine richtige Klärgrube, sondern eine abflusslose Grube. Das ist auch nach 2015 noch erlaubt. Es geht nur drum, dass keine Abwässer ins Grundwasser bzw. in ein Gewässer gelangen. So das mal von meinem Arbeitsgebiet