Vorweg eine Frage: Braucht man nicht am Bü noch eine Höhenbegrenzung für Lkw? Über einem Gleis hängt ja schon der Fahrdraht, und das schaut recht niedrig aus.
Hallo Andreas, der Fahrdraht hat in der Regel eine lichte Höhe über Schienenoberkante von mind. 5,50 m. LKW in der EU dürfen eine Höhe von maximal 4,00 m haben. Ich habe gerade bei Google Books dieses Handbuch Eisenbahninfrastruktur gefunden: http://books.google.de/books?id=sITdFWB2...bergang&f=false
Zum Thema Fahrdrahthöhe an BÜ kannst du die Seiten aufrufen (S. 433). Demnach ist bei einer Fahrdrahthöhe größergleich 5,50 m ein Andreaskreuz mit Blitzzeichen ausreichend. Erst zwischen 5,20 und 5,50 ist ein Höhenbegrenzungsschild 4,0 m erforderlich. Weiteres kansnt du in der Tabelle entnehmen.
Zitat von phpopp im Beitrag #2Hallo Andreas, der Fahrdraht hat in der Regel eine lichte Höhe über Schienenoberkante von mind. 5,50 m. LKW in der EU dürfen eine Höhe von maximal 4,00 m haben.
Danke für den Link. Die Fahrdrahthöhen sind unstrittig, aber ob Spediteure und Fahrer sich an die Höhenvorgaben für Lkw halten? Zumal aufgrund der schanzentischartigen Lage des Bü gerade Sattelauflieger ziemlich weit ausgehoben werden. Naja, man wird sehen. Bei einer Fahrdrahtspannung von 15 kV sollte die Reserve jedenfalls besser nicht voll ausgeschöpft werden. Die im verlinkten Fachbuch angegebenen 150mm Mindestabstand erscheinen mir gefühlsmäßig recht knapp, aber das wird dann schon so seine Richtigkeit haben.
Da hast du recht, Deppen lauern überall, die evtl. den Auflieger höher beladen. Aber da hilft dann auch kein Schild mehr . Man muss eben erstmal vom Gesetz ausgehen. Dort sind die 4,00 m Höhe in der EU-Zulassungsvorschrift verankert. In Netzschkau am BÜ Schlossstraße funktionierts auch ohne Schild, da ist die Pultwirkung noch extremer, und darüber wird die Verzinkerei beliefert.