Weil sie einen Zug von unten mit dem Smartphone filmen wollten, begaben sich am vergangenen Samstagabend (17.6.23) zwei 13-Jährige nahe des Plauener Westbahnhofs in ein Gleis der Bahnstrecke von Plauen nach Weischlitz und platzierten dort das Aufnahmegerät inklusive Ladestation. Der Triebfahrzeugführer eines herannahenden Zuges beobachtete beide zudem dabei, wie sie Schottersteine aus dem Gleisbett auf die Schienen legten, leitete eine Schnellbremsung ein und konnte die Bahn vor den Hindernissen stoppen.
Das Smartphone stellte der Bahnmitarbeiter sicher und übergab es der zwischenzeitlich informierten Bundespolizei. Während der Tatortarbeit stellten sich beide Verursacher im Beisein ihrer Erziehungsberechtigten, denen sie das Geschehen am Rande einer Gartenparty in der Nähe offenbart hatten. Verletzt wurde bei dem Ereignis durch glückliche Umstände niemand.
Die Bundespolizei ermittelt wegen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr.
Meine Meinung - Die VBG sollte sich zur Nachwuchsgewinnung hier doch mal die Adressen zukommen lassen und einen Praktikumsplatz in der Werkstatt anbieten...;)
Ja, dies wäre ein Lösungsansatz, sofern ein wirkliches Interesse an der Technik bestand bzw. nicht nur als Unfug gedacht war. Der Hergang ist klar, was gibt es da zu ermitteln, mit 13 Jahren sind die beiden Jungendlichen sowieso noch strafunmündig.
Zitat von Bw Adorf im Beitrag #2Ja, dies wäre ein Lösungsansatz, sofern ein wirkliches Interesse an der Technik bestand bzw. nicht nur als Unfug gedacht war. Der Hergang ist klar, was gibt es da zu ermitteln, mit 13 Jahren sind die beiden Jungendlichen sowieso noch strafunmündig.
So ein dämliche Aussage kann wirklich nur von dir kommen! Gleisbereich bleibt und dort besteht nun mal Lebensgefahr Zum Glück hier Erziehungsberechtigte, die ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Zitat von Bw Adorf im Beitrag #2Ja, dies wäre ein Lösungsansatz, sofern ein wirkliches Interesse an der Technik bestand bzw. nicht nur als Unfug gedacht war. Der Hergang ist klar, was gibt es da zu ermitteln, mit 13 Jahren sind die beiden Jungendlichen sowieso noch strafunmündig.
So ein dämliche Aussage kann wirklich nur von dir kommen! Gleisbereich bleibt und dort besteht nun mal Lebensgefahr Zum Glück hier Erziehungsberechtigte, die ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
BR 241
Sehe ich nicht so, wir haben in dem Alter auch eine Menge Blödsinn gemacht, da ist das, was die beiden gemacht haben, gar nichts. Wir sind in Reichenbach in den BW von der Schienenseite hineingegangen, um uns dort alles anzuschauen (da war es noch in Betrieb) an derselben Stelle auf langsame Güterzüge drauf und mitgefahren. In Zwickau einen alten abgestellten West (DB) Abteilwagen in Beschlag genommen, als Treffpunkt und Partylocation und das über Jahre. Wir wären froh gewesen, hätte uns einer die Bahnwelt näher gebracht. Aber damals Anfang/Mitte der 90er hat es wirklich niemanden interessiert, die Erwachsenen waren mit sich beschäftigt. Mit 13 denkt man doch gar nicht so weit....... Klar hast du recht, aber du musst das mal in den Augen eines 13-Jährigen sehen und nicht als Mitte 30-jähriger Spießer Mit 13 hängt man auch nicht die ganze Zeit an den Eltern. (na du wahrscheinlich schon, damals)
P.S. Meine Taten sind zum Glück alle schon verjährt.
----------------- Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen zum Test der Leseraufmerksamkeit und Erheiterung im Forum
Um hier keinen falschen Eindruck aufkommen zu lassen, dass der Aufenthalt im Gleisbereich gefährlich ist und tunlichst zu unterbleiben hat, habe ich nicht in Frage gestellt oder für gut geheißen. Noch dazu bei, im Vergleich zu früher, eher leise daherkommenden Fahrzeugen. Ebenfalls indiskutabel, dass der Lokführer nachdem er die Kinder bemerkte, eine Schnellbremsung einleitete und die zuständige Bundespolizei informierte.
Sicherlich war dies als dummer Jungenstreich der Beiden gedacht, wer hat als Kind nicht mal ein Geldstück, oder auch einen Stein, auf die Schiene gelegt und geschaut was passiert. Da zum Glück nichts passiert ist, sollte es bei einer Belehrung zu den Gefahren im Gleisbereich, auch im Beisein der Eltern, welche ggf. die Aufsichtspflicht verletzten, belassen werden. Ob dies weiterverfolgt wird und ggf. einen Straftatbestand erfüllt, müssen andere bewerten, Punkt!